Ein Autofahrer der einen Unfall dadurch verursacht, weil ihm eine Person ins Auto läuft, haftet für den Schaden. So geschehen, als eine Jugendliche reflexartig einem Hund auswich und dabei auf die Fahrbahn sprang. Das OLG meint, der Fahrer müsse schon beweisen dass er alles richtig gemacht habe, z.B.: den notwendigen Seitenabstand eingehalten zu haben. Die Gefahr in dieser speziellen Situation ginge vom Fahrzeug aus, deshalb muß der Fahrer nun haften.